ACHTUNG | NEUES VERPACKUNGSGESETZ
Ab dem 01.07.2022 gibt es eine Änderung zum Verpackungsgesetzt. Damit haben Sie als Kund:in die Verantwortung der Lizenzierungs- und Registrierungspflicht der in Umlauf gebrachten Versandverpackungen.
Künftig sind dementsprechend Sie selbst für eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle zuständig. Wir als Ihr Fulfiller können dies nach der Gesetzesanpassung nicht mehr für Sie übernehmen - lediglich prüfen. Können Sie die Lizensierung nicht nachweisen, greift sowohl für die Fulfillment-Dienstleister als auch für die beauftragenden Händler:innen ein Vertriebsverbot.
Demnach dürfen wir Leistungen wie die Lagerung und Verpackung von Ware ohne Nachweis nicht weiter für Sie ausführen. Diese Vorgaben greifen auch für ausländische Hersteller:innen und Händler:innen, die ihre Produkte in Deutschland vertreiben.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/
Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Registrierung haben, helfen wir Ihnen gerne.